Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Der letzte Barrierefreiheits-Test wurde am 25.10.2023 durchgeführt.
Diese Erklärung wurde am 10.03.2024 erstellt.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durch ein externes Gutachten ausgeführt.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Diese Webseite ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nicht alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt, die Berliner Wasserbetriebe arbeiten jedoch mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung weiter zu verbessern.
Alle nachfolgend getroffenen Aussagen betreffen ausschließlich die Internetressource unter der Adresse https://ausbildung.bwb.de, andere Online-Ressourcen der Berliner Wasserbetriebe sind von dieser Erklärung nicht berührt.
Es wird die Option einer partiellen Erklärung zur Barrierefreiheit genutzt und dabei lediglich die Internetressource http://ausbildung.bwb.de/* betrachtet und andere Online-Dienste der Berliner Wasserbetriebe von der Betrachtung ausgeschlossen.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
Barriere: TASTATUR
- Beschreibung
Nicht alle Elemente der Seite sind durch Tastatur erreichbar (Anforderung 9.2.1.1 der EN 301 549). - Maßnahmen
Die identifizierten Elemente und Strukturen werden programmatisch angepasst und normgerecht korrigiert. - Zeitplan
Die Korrekturmaßnahmen werden voraussichtlich bis zum Ende des III. Quartals 2024 abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Derzeit gibt es für die beschriebene Barriere keine Umgehung bzw. eine alternative barrierefreie Möglichkeit der Benutzung. Nutzer können diese Barriere durch den kundigen Einsatz assistiver Hilfstechnologien teilweise umgehen.
Barriere: teilweise fehlende (aussagekräftige) BESCHRIFTUNG der grafischen Elemente der Seite
- Beschreibung
Nicht alle informationstragenden grafischen Elemente der Seite besitzen eine aussagekräftige Textbezeichnung (Anforderung 9.1.1.1 der EN 301 549). - Maßnahmen
Die identifizierten Elemente und Strukturen werden programmatisch angepasst und normgerecht korrigiert. - Zeitplan
Die Korrekturmaßnahmen werden voraussichtlich bis zum Ende des III. Quartals 2024 abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Derzeit gibt es für die beschriebene Barriere keine Umgehung bzw. alternative barrierefreie Möglichkeiten der Benutzung. Nutzer können diese Barriere durch den kundigen Einsatz assistiver Hilfstechnologien sowie aktuelle Browserfunktionen (z. B. „Abrufen von Bildbeschreibungen von Microsoft für Bildschirmsprachausgaben“ in MS Edge) teilweise umgehen.
Barriere: Strukturen der Seite sollen NICHT NUR VISUELL vermittelt werden.
- Beschreibung
Nicht alle Strukturen, Informationen und Beziehungen der Seite werden durch Text oder zusätzliche Informationen (Rolle und Zweck) gekennzeichnet (Anforderung 9.1.3.1 der EN 301 549). - Maßnahmen
Die identifizierten Elemente und Strukturen werden programmatisch angepasst und normgerecht korrigiert. - Zeitplan
Die Korrekturmaßnahmen werden bis zum Ende des III. Quartals 2024 (voraussichtlich) abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Derzeit gibt es für die beschriebene Barriere keine Umgehung bzw. alternative barrierefreie Möglichkeit der Benutzung. Nutzer können diese Barriere durch den kundigen Einsatz assistiver Hilfstechnologien teilweise umgehen.
Barriere: Alle UI-Elemente, mit denen der Nutzer interagiert, MÜSSEN BEZEICHNET SEIN und Auskunft über ihr Verhalten geben.
- Beschreibung
Nicht alle Elemente der Seite, die zur Benutzerinteraktion benötigt werden, besitzen einen Namen und geben ihren Zweck sowie ihren aktuellen Wert wieder (Anforderung 9.4.1.2 der EN 301 549). - Maßnahmen
Die identifizierten Elemente und Strukturen werden programmatisch angepasst und normgerecht korrigiert. - Zeitplan
Die Korrekturmaßnahmen werden voraussichtlich bis zum Ende des III. Quartals 2024 abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Derzeit gibt es für die beschriebene Barriere keine Umgehung bzw. alternative barrierefreie Möglichkeit der Benutzung. Nutzer können diese Barriere durch den kundigen Einsatz assistiver Hilfstechnologien teilweise umgehen.
Barriere: Alle Elemente einer Seite müssen MINDESTKONTRASTWERTE beachten
- Beschreibung
Nicht alle Text-Elemente der Seite erfüllen die Kontrastanforderungen von mindestens 4,5:1 bzw. 3:1 für großen Text (Anforderung 9.1.4.3 der EN 301 549). - Maßnahmen
Die identifizierten Elemente und Strukturen werden programmatisch angepasst und normgerecht korrigiert. - Zeitplan
Die Korrekturmaßnahmen werden voraussichtlich bis zum Ende des III. Quartals 2024 abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Derzeit gibt es für die beschriebene Barriere keine Umgehung bzw. alternative barrierefreie Möglichkeit der Benutzung. Nutzer können diese Barriere durch den kundigen Einsatz assistiver Hilfstechnologien teilweise umgehen.
Barriere: Alle Elemente einer Seite mit Benutzerinteraktion müssen MINDESTKONTRASTWERTE beachten.
- Beschreibung
Nicht alle Elemente der Seite zur Benutzerinteraktion erfüllen die Kontrastanforderungen von mindestens 3:1 (Anforderung 9.1.4.11 der EN 301 549). - Maßnahmen
Die identifizierten Elemente und Strukturen werden programmatisch angepasst und normgerecht korrigiert. - Zeitplan
Die Korrekturmaßnahmen werden voraussichtlich bis zum Ende des III. Quartals 2024 abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Derzeit gibt es für die beschriebene Barriere keine Umgehung bzw. alternative barrierefreie Möglichkeit der Benutzung. Nutzer können diese Barriere durch den kundigen Einsatz assistiver Hilfstechnologien teilweise umgehen.
Barriere: Die gesetzlichen Anforderungen gem. BITV 2.0 an die ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT sind vollständig zu erfüllen.
- Beschreibung
Die Seite erfüllt die Anforderungen an die Erklärung zur Barrierefreiheit nicht vollständig oder ungenau (Anforderung BITV 2.0, § 7). - Maßnahmen
Die identifizierten Problem werden normgerecht korrigiert. - Zeitplan
Die Korrekturmaßnahmen werden voraussichtlich bis zum Ende des II. Quartals 2024 abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Derzeit gibt es für die beschriebene Barriere keine Umgehung bzw. alternative barrierefreie Möglichkeit der Benutzung.
Barriere: Die Anforderungen „DEUTSCHE GEBÄRDENSPRACHE UND LEICHTE SPRACHE“ sind gem. BITV 2.0 zu erfüllen.
- Beschreibung
Die Seite erfüllt die Anforderungen „Deutsche Gebärdensprache und Leichte Sprache“ nicht oder nicht vollständig. (Anforderung BITV 2.0, § 4). - Maßnahmen
Die identifizierten Problem werden normgerecht korrigiert. - Zeitplan
Die Korrekturmaßnahmen werden voraussichtlich bis zum Ende des III. Quartals 2024 abgeschlossen. - Barrierefreie Alternative
Derzeit gibt es für die beschriebene Barriere keine Umgehung bzw. alternative barrierefreie Möglichkeit der Benutzung.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BIKTG Bln §4 Absatz 3):
Für die hier betrachteten Anwendungsbereiche sind Ausnahmen für eine unverhältnismäßige Belastungen in Bezug auf Schaffung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit nicht geltend zu machen.
Kein Anwendungsfall
Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Barrierefreien IKT Gesetzes Berlin fallen (BIKTG Bln §4 Absatz 5):, werden im Zusammenhang mit dieser Erklärung nicht geltend gemacht.
Barriere melden! Hinweise zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen weitere Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Berliner Wasserbetriebe aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.
Sie können uns auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:
Berliner Wasserbetriebe
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin
Telefon: 0800.292 75 87 (kostenfrei)
Mail: service@bwb.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Hinweis an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden.
Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag dort auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle des Bundes unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de