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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Berliner Wasserbetriebe sind eine Anstalt des öffentlichen Rechts des Landes Berlin. Wir sind bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BIKTG Bln setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 in Berliner Landesrecht um. Die technischen Anforderungen ergeben sich nach § 3 Absatz 3 BIKTG Bln aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils geltenden Fassung; diese beruht auf der europäischen Norm EN 301 549 in der Fassung V3.2.1.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Ausbildungsportal der Berliner Wasserbetriebe unter https://ausbildung.bwb.de.

Nicht von dieser Erklärung erfasst sind:

  • das Bewerbungsportal unter https://jobs.bwb.de
  • der Internetauftritt https://www.bwb.de und die weiteren Online-Angebote der Berliner Wasserbetriebe, für die jeweils eigene Erklärungen zur Barrierefreiheit veröffentlicht sind
  • Das Kontaktformular unter https://ausbildung.bwb.de/Kontakt.html wird zwar technisch von einem Dienstleister bereitgestellt, ist aber Teil dieses Internetauftritts und von dieser Erklärung erfasst.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeit teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.

Die im Rahmen der Prüfung vom 25.10.2023 festgestellten Mängel bei der Tastaturbedienbarkeit, den Textalternativen für Grafiken, der programmatischen Auszeichnung von Strukturen und Beziehungen, der Bezeichnung interaktiver Elemente sowie den Kontrastwerten für Texte und Bedienelemente wurden behoben. Nicht erfüllt sind weiterhin die Anforderungen an Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache

Was fehlt: Auf diesem Internetauftritt stehen die nach § 4 BITV 2.0 in Verbindung mit Anlage 2 BITV 2.0 vorgeschriebenen Erläuterungen weder in Deutscher Gebärdensprache noch in Leichter Sprache zur Verfügung. Das betrifft die Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieses Auftritts, die Hinweise zur Navigation, die Erläuterung der wesentlichen Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sowie die Hinweise auf weitere Angebote in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.

Wer betroffen ist: Gehörlose und hörbehinderte Menschen, die Deutsche Gebärdensprache als Erstsprache nutzen, sowie Menschen mit Lernschwierigkeiten oder geringen Deutschkenntnissen können sich die Inhalte dieses Auftritts derzeit nicht in der für sie zugänglichen Form erschließen.

Nicht erfüllte Anforderung: § 4 BITV 2.0 in Verbindung mit Anlage 2 BITV 2.0, anwendbar nach § 4 Absatz 6 BIKTG Bln.

Barrierefreie Alternative: Wir informieren Sie gerne persönlich über unsere Ausbildungsangebote, das Bewerbungsverfahren und die Inhalte dieser Erklärung. Sie erreichen uns unter den im Abschnitt „Barrieren melden" genannten Kontaktdaten – telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen die Inhalte in verständlicher Sprache oder vermitteln einen Gesprächstermin unter Hinzuziehung einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers.

Geplante Abhilfe: Wir stellen die Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bis zum Ende des II. Quartals 2027 bereit.

Unverhältnismäßige Belastung

Für die von dieser Erklärung erfassten Inhalte wird die Ausnahme wegen unverhältnismäßiger Belastung nach § 4 Absatz 3 BIKTG Bln nicht geltend gemacht.

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Für die von dieser Erklärung erfassten Inhalte werden keine Ausnahmen nach § 4 Absatz 5 BIKTG Bln geltend gemacht.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.08.2026 erstellt.

Grundlage der Erklärung ist eine Selbstbewertung der Berliner Wasserbetriebe nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523. Die Selbstbewertung wurde am 14.08.2026 anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und der EN 301 549 V3.2.1 durchgeführt. Die vorangegangene technische Überprüfung durch ein externes Gutachten erfolgte am 25.10.2023.

Die Erklärung wurde zuletzt am 14.08.2026 überprüft. Wir überprüfen sie mindestens einmal jährlich sowie bei jeder wesentlichen Änderung dieses Internetauftritts.

 

Barrieren melden: Kontakt und Feedback

Ihnen ist auf https://ausbildung.bwb.de eine Barriere aufgefallen? Oder Sie benötigen Informationen, die wir hier nicht barrierefrei bereitstellen? Dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir helfen Ihnen weiter und stellen Ihnen die gewünschten Informationen in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.

E-Mail: service@bwb.de

Berliner Wasserbetriebe
Unternehmenskommunikation
Neue Jüdenstraße 1
10179 Berlin

Telefon: 0800 292 75 87

Wir antworten Ihnen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats.

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn wir auf Ihre Meldung nicht innerhalb eines Monats antworten oder Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit des Landes Berlin wenden. Sie ist nach § 6 BIKTG Bln zuständig und unterstützt Sie dabei, Ihr Recht auf digitale Barrierefreiheit durchzusetzen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei
Jüdenstraße 1, 10178 Berlin
Telefon: 030 90223-1515
E-Mail: landesbeauftragte-digitale-barrierefreiheit@senatskanzlei.berlin.de

Informationen zum Verfahren und ein barrierefreies Kontaktformular finden Sie unter:
https://www.berlin.de/lb/digitale-barrierefreiheit/aufgaben/durchsetzungsverfahren/

 

Unsere Verpflichtung

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Ausbildungsportal barrierefrei zu gestalten. Für die oben genannte Unvereinbarkeit haben wir einen verbindlichen Zeitplan festgelegt. Ihre Rückmeldungen fließen unmittelbar in die Weiterentwicklung ein.