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Eigentlich stand meine mündliche Prüfung vor der Tür, doch es kam leider alles ganz anders. Der Albtraum wollte einfach nicht enden…

Meine Ausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing hatte ich im September 2011 begonnen. Nun stand ich kurz vor dem Ende meiner Ausbildung. Die schriftliche Abschlussprüfung hatte ich bereits Ende November 2013 absolviert. Alles lief prima, die Resultate waren auch zufriedenstellend. Nun wartete ich noch auf die Einladung zu meiner mündlichen Prüfung. Nur noch diesen letzten Teil erfolgreich bestehen und ich hatte die Ausbildung beendet. Uns wurde mitgeteilt, dass die mündliche Prüfung Ende Januar 2014 stattfinden sollte. So weit so gut!

Aus unserer Berufsschulklasse waren wir fünf Azubis, die die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzten. Wir wurden in zwei Prüfungskommissionen eingeteilt, die die mündliche Prüfung leiteten. Diese Kommissionen bestehen aus einer Lehrkraft und  einem Arbeitgeber- sowie einem Arbeitnehmervertreter, welche von der IHK gestellt werden. Nun begann so langsam der Albtraum…

Meine Klassenlehrerin teilte mir mit, dass der Termin von Ende Januar auf den 13. Februar verschoben wurde. Die Woche vor dem 13. Februar wäre theoretisch auch möglich gewesen, aber da war unsere Klassenlehrerin im Skiurlaub! Soweit, so gut.

Nun stellt euch mich vor, zwei Tage vor dem 11. Februar, bereit für die letzte Herausforderung meiner Ausbildung, als das Telefon klingelt: „Ihre Prüfung wird aufgrund des Ausfalls des Arbeitgebervertreters verschoben. Ihr nächster Prüfungstermin ist der 6. März!!“ Ganze drei Wochen später!!!

Nach einigen Momenten absoluter Fassungslosigkeit fand mein Denken zu der Frage: Gibt es für diesen Fall denn keine Stellvertreter für die Mitglieder der Prüfungskommission? Bis heute ist meine einzige Erklärung für den fehlenden Stellvertreter, dass in dem ganzen Dschungel deutscher Gesetze wohl folgender Paragraph untergegangen sein muss.

„Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen

§ 2 Zusammensetzung und Berufung:
(8) Die Mitglieder haben Stellvertreter oder Stellvertreterinnen (§ 40 Abs. 2 Satz 3 BBiG).
Die Absätze 3 bis 7 gelten für sie entsprechend.“ (IHK Berlin, Stand August 2010)

Kurze Zeit nach meiner genialen Entdeckung erinnerte ich mich auch noch an die Worte meiner Klassenlehrerin: „Sollte erneut ein Mitglied aus Ihrer Prüfungskommission ausfallen, übernimmt die andere Kommission die Durchführung der Prüfung“. Nur leider war dies angeblich nicht möglich. Ich konnte das alles nicht nachvollziehen.

Fassen wir also zusammen: Durch meine guten Leistungen während der Ausbildung konnte ich um ein halbes Jahr verkürzen, also die Ausbildung schneller abschließen. Im Endeffekt hieße das natürlich auch schneller mehr Gehalt. Doch weil es angeblich keinen Stellvertreter gab, wird meine Prüfung nicht nur einmal, sondern gleich zweimal verschoben und dann auch nicht nur um ein paar Tage, sondern fast um ganze zwei Monate!!!! Ich schwanke immer noch zwischen absoluter Verärgerung und purer Verzweiflung. Schließlich hatte ich ja nicht umsonst um ein halbes Jahr verkürzt.

PS: Ihr werdet es kaum glauben, aber ich habe mittlerweile meine Ausbildung abgeschlossen. Bei dem Termin am 6. März ist es geblieben. Auf den ganzen Stress drum herum hätte ich gerne verzichtet!

Viele Grüße
Patrick

Quelle:
http://www.ihkberlin.de/aus_und_weiterbildung/ausbildungspruefungen/Pruefungsordnungen/813488/Pruefungsordnung_fuer_die_Durchfuehrung_von_Abschluss_und_Umsch.html

 

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